Kombinationspflege
Zur Optimierung des Pflegebedarfs haben versicherte Personen die Möglichkeit, Pflegegeld mit häuslicher Pflegehilfe zu kombinieren.
Die Kombinationspflege setzt die gleichzeitige Inanspruchnahme einer anerkannten ambulanten Pflegeeinrichtung (häusliche Pflegehilfe) und die Pflege durch eine ehrenamtliche Pflegeperson (Pflegegeld) voraus. Wird der Höchstbetrag für häusliche Pflegehilfe nicht voll in Anspruch genommen, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
So sollten Sie zuerst beraten, ob eine bestimmte Person die Pflege übernehmen kann oder mehrere Personen sich die Aufgaben teilen könnten.
Kommen Sie zum Schluss, dass private Hilfsmaßnahmen nicht genügen, sollte, wie schon erwähnt, ein ambulanter Pflegedienst einbezogen werden.
Die anfallenden Kosten teilen sich so auf, dass die Pflegekasse zunächst die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes bezahlt, der Rest des Pflegegeldes wird danach auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Er kann dann die private/n Hilfsperson/en "entschädigen".
Die Kombinationspflege setzt die gleichzeitige Inanspruchnahme einer anerkannten ambulanten Pflegeeinrichtung (häusliche Pflegehilfe) und die Pflege durch eine ehrenamtliche Pflegeperson (Pflegegeld) voraus. Wird der Höchstbetrag für häusliche Pflegehilfe nicht voll in Anspruch genommen, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
So sollten Sie zuerst beraten, ob eine bestimmte Person die Pflege übernehmen kann oder mehrere Personen sich die Aufgaben teilen könnten.
Kommen Sie zum Schluss, dass private Hilfsmaßnahmen nicht genügen, sollte, wie schon erwähnt, ein ambulanter Pflegedienst einbezogen werden.
Die anfallenden Kosten teilen sich so auf, dass die Pflegekasse zunächst die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes bezahlt, der Rest des Pflegegeldes wird danach auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Er kann dann die private/n Hilfsperson/en "entschädigen".